Nutzungsbedingungen für Abonnements

Bedingungen für die entgeltliche Nutzung · Version 1.0 · Stand: 30. August 2026

Parteien und Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten zwischen der Barth & Brode GbR, Gesellschafter David Barth und Hans Erik Brode, Am Bach 18, 04509 Wiedemar OT Kyhna, E-Mail: info@geblinkt.de, nachfolgend „Anbieter“, und der Fahrschule oder dem selbstständigen Fahrlehrer, für deren oder dessen geblinkt-Konto das Abonnement abgeschlossen wird, nachfolgend „Kunde“.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die annehmende Person bestätigt, dass sie im Namen des Kunden handeln und diesen wirksam verpflichten darf.

Paddle ist autorisierter Wiederverkäufer und Vertragspartner des Kunden für den Erwerb und die Abrechnung des Abonnements. Diese Nutzungsbedingungen regeln zwischen Anbieter und Kunde die Bereitstellung und Nutzung von geblinkt. Ergänzend gelten für den Kauf die im Bezahlvorgang angezeigten Bedingungen von Paddle.

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung „geblinkt“ während der Vertragslaufzeit bereit. Die Anwendung unterstützt die Dokumentation der praktischen Fahrausbildung, insbesondere von Fahrstunden, Streckenverläufen, Bewertungen und Sprachnotizen.

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, geblinkt im vereinbarten Umfang für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Das Nutzungsrecht endet mit dem Ende des Abonnements.

Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss veröffentlichten Produktbeschreibung. Der Anbieter darf Funktionen weiterentwickeln oder ändern, soweit der Vertragszweck und die berechtigten Interessen des Kunden gewahrt bleiben.

§ 2 Abonnement, Arbeitsplätze und Probezeitraum

Das Abonnement wird für die im Bezahlvorgang gewählte Zahl von Fahrlehrern abgeschlossen. Die Mindestabnahme beträgt drei Fahrlehrer. Jeder aktive Fahrlehrer benötigt einen Arbeitsplatz. Der Kunde darf Zugänge nicht mit Personen außerhalb seines Geschäftsbetriebs teilen.

Das Abonnement beginnt mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs. Ein angebotener Probezeitraum beträgt 14 Tage. Während des Probezeitraums kann der Kunde geblinkt im gewählten Umfang nutzen. Kündigt der Kunde nicht vor Ablauf des Probezeitraums, wandelt sich das Abonnement in ein kostenpflichtiges Abonnement um.

§ 3 Preis und Zahlung

Der Preis beträgt 15 Euro netto je Fahrlehrer und Monat zuzüglich der anwendbaren Umsatzsteuer. Der im Bezahlvorgang angezeigte Gesamtpreis richtet sich nach der gewählten Zahl von Fahrlehrern.

Paddle rechnet das Abonnement als Merchant of Record im eigenen Namen ab, zieht die wiederkehrenden Zahlungen ein und stellt die Zahlungsbelege aus. Für Zahlungsarten, Steuern, Erstattungen und die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die im Bezahlvorgang einbezogenen Bedingungen von Paddle.

Kann Paddle eine fällige Zahlung nicht einziehen, darf der Anbieter den Zugang nach angemessener Ankündigung einschränken, bis die Zahlung erfolgt. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

Nach dem Probezeitraum läuft das Abonnement jeweils für einen Monat. Es verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn es nicht vor Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.

Der Kunde kann das Abonnement über den von Paddle bereitgestellten Käuferbereich oder über den Kündigungslink in der Bestätigungs-E-Mail kündigen. Der Kunde kann sich außerdem an info@geblinkt.de wenden. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Bis dahin bleibt geblinkt nutzbar.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 Pflichten des Kunden

Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und schützt den Zugriff auf geblinkt vor unbefugter Nutzung. Er informiert den Anbieter unverzüglich über erkannte Sicherheitsvorfälle oder missbräuchliche Nutzung.

Der Kunde nutzt geblinkt nicht rechtswidrig oder in einer Weise, die Betrieb, Sicherheit oder andere Kunden beeinträchtigt. Er ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten und seiner Verarbeitung verantwortlich.

Rechtlich erforderliche Ausbildungsnachweise und andere aufbewahrungspflichtige Unterlagen muss der Kunde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen sichern.

§ 6 Datenschutz und Kundendaten

Soweit der Kunde personenbezogene Daten seiner Fahrschüler in geblinkt verarbeitet, ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der Anbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach Maßgabe der separat geschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

Weitere Informationen zur Verarbeitung von Konto-, Nutzungs- und Zahlungsdaten enthält die Datenschutzerklärung.

Nach Vertragsende kann der Kunde die Rückgabe oder Löschung seiner Kundendaten nach Maßgabe der Auftragsverarbeitungsvereinbarung verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 7 Verfügbarkeit und Support

Der Anbieter schuldet keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen bei Infrastruktur-Anbietern und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters können die Nutzung vorübergehend einschränken.

Supportanfragen können an info@geblinkt.de gerichtet werden. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind nicht vereinbart.

§ 8 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und für zwingende gesetzliche Ansprüche.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 9 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Sachliche Gründe sind insbesondere Änderungen der Rechtslage, Sicherheitsanforderungen oder des Leistungsumfangs.

Der Anbieter informiert den Kunden mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform. Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht wesentlich zulasten des Kunden verschieben, erfordern dessen Zustimmung.

§ 10 Abgrenzung zur Beta-Nutzung

Diese Bedingungen gelten nur für entgeltliche Abonnements. Eine über einen Einlösecode freigeschaltete, unentgeltliche Beta-Nutzung richtet sich weiterhin nach der gesonderten Beta-Nutzungsvereinbarung. Aus einer Beta-Nutzung entsteht kein Anspruch auf ein entgeltliches Abonnement oder die Fortführung bestimmter Beta-Funktionen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Nutzungsbedingungen für Abonnements | geblinkt