Beta-Nutzungsvereinbarung

Hauptvertrag · Version beta-1.0 · Stand: 10. Juni 2026

Parteien

Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen der Barth & Brode GbR (Gesellschafter David Barth und Hans Erik Brode, Am Bach 18, 04509 Wiedemar OT Kyhna, info@geblinkt.de) und der Fahrschule, für deren geblinkt-Konto sie elektronisch angenommen wird. Name und Anschrift der Fahrschule ergeben sich aus den Stammdaten des Kontos. Die annehmende Person bestätigt ihre Berechtigung zur Annahme im Namen der Fahrschule.

§ 1 Gegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung „geblinkt" für einen zeitlich befristeten, unentgeltlichen Beta-Test zur Verfügung. Die App dient der Dokumentation der praktischen Fahrausbildung, insbesondere von Fahrstunden, Streckenverläufen, Bewertungen und Sprachnotizen.

Der Kunde erhält für die Dauer des Beta-Tests ein einfaches, nicht übertragbares und widerrufliches Recht zur Nutzung der App in der jeweils bereitgestellten Fassung.

Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, deren Erhalt, Weiterentwicklung oder dauerhafte Bereitstellung besteht nicht.

§ 2 Beta-Charakter

Der Kunde erkennt an, dass es sich bei „geblinkt" um eine Vorabversion handelt. Die App kann Fehler, Unterbrechungen, Datenverluste, unfertige Funktionen oder sonstige Einschränkungen enthalten.

Die Bereitstellung erfolgt unentgeltlich, „wie besehen" und nach Verfügbarkeit. Der Anbieter schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit, keine Service-Level und keine Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten.

Der Anbieter kann Funktionen jederzeit ändern, einschränken oder entfernen sowie den Beta-Test jederzeit aussetzen oder beenden.

Der Kunde ist verpflichtet, rechtlich erforderliche Ausbildungsnachweise und sonstige wichtige Daten zusätzlich außerhalb der App zu sichern.

§ 3 Datenschutz und Kundendaten

Soweit der Kunde personenbezogene Daten seiner Fahrschüler in der App verarbeitet, ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der Anbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach Maßgabe der separat geschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der eingegebenen Daten und deren Verarbeitung verantwortlich. Die App darf nur für Daten genutzt werden, zu deren Verarbeitung der Kunde berechtigt ist.

§ 4 Feedback

Feedback, Vorschläge oder Fehlerberichte des Kunden sind freiwillig. Der Anbieter darf freiwillig übermitteltes Feedback unentgeltlich zur Verbesserung und Weiterentwicklung von „geblinkt" nutzen.

Personenbezogene Daten von Fahrschülern bleiben hiervon unberührt und werden ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung verarbeitet.

§ 5 Pflichten des Kunden

Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt den Zugriff auf die App vor unbefugter Nutzung und informiert den Anbieter unverzüglich über erkannte Sicherheitsvorfälle, erhebliche Fehler oder missbräuchliche Nutzung.

Der Kunde darf die App nicht rechtswidrig, missbräuchlich oder in einer Weise nutzen, die den Betrieb, die Sicherheit oder andere Nutzer beeinträchtigt.

Der Kunde informiert seine Fahrschüler nach Art. 13 und 14 DSGVO über die Datenverarbeitung in der App. Der Anbieter stellt hierfür eine Schülerinformation bereit.

§ 6 Haftung

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet der Anbieter begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

Unberührt bleibt die unbeschränkte Haftung des Anbieters bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie die Haftung für zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach dem Datenschutzrecht (Art. 82 DSGVO).

§ 7 Laufzeit und Beendigung

Die Vereinbarung beginnt mit der elektronischen Annahme durch den Kunden und läuft bis zur Beendigung des Beta-Tests oder bis zur Beendigung durch eine Partei.

Beide Parteien können die Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Mit Beendigung endet das Nutzungsrecht.

Nach Beendigung werden die Kundendaten nach Maßgabe der Auftragsverarbeitungsvereinbarung zurückgegeben, exportiert oder gelöscht. Beendet der Anbieter die Vereinbarung oder den Beta-Test, stellt er dem Kunden die Kundendaten auf Anfrage innerhalb von 14 Tagen ab Beendigung bereit.

§ 8 Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung kann in Textform oder elektronisch im Rahmen des App-Onboardings geschlossen werden.

Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der erneuten Annahme durch den Kunden.

Es gilt deutsches Recht. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters, sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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